Ein öffentlicher Link darf auch weitervelinkt werden. Ein vernünftiges Urteil de…
Ein öffentlicher Link darf auch weitervelinkt werden. Ein vernünftiges Urteil des europäischen Gerichtshofes:
Urheberrecht: Europäischer Gerichtshof entscheidet fürs freie Verlinken – SPIEGEL ONLINE
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Direkte Links sind erlaubt, Einbetten unter Umständen auch: Der Europäische Gerichtshof konkretisiert in einem ersten Urteil eine alte EG-Richtlinie fürs Facebook-Zeitalter. Tenor: Staaten sollten die Rechte von Urhebern nicht durch extreme Auslegungen allzu sehr ausweiten.