Autor: AVVM Werbung & Marketing

Ein interessantes Urteil !!!

Ein interessantes Urteil !!!


Chronik-Fotos
Das Landgericht München hat dem Ärztebewertungsportal Jameda untersagt, Ärzte auf der Bewertungsskala oben einzublenden, nur weil diese für das Ranking bezahlen. Mehr unter: http://www.medizinrecht-blog.de/gewerblicher-rechtsschutz/jameda/

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